Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung

Durch die Veränderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde 2005 auch ein Schutzauftrag für Kinder in das Gesetz aufgenommen. Pädagogische Mitarbeiter_innen in Einrichtungen, hierzu gehören auch Tagesmütter und Tagesväter, sind verpflichtet bei einer Kindeswohlgefährdung zum Wohle des Kindes zu handeln. In den vergangen Jahren hat sich dieser Begriff weiterentwickelt. Durch die Auslegung des Gesetztes sind mittlerweile viele Leitlinien deutlich geworden, wie sich Pädagog_innen verhalten sollen, wenn Sie Gefahr für das Wohl des Kindes sehen. Bewußt ist in diesen Überlegungen der Gedanke entstehen, dass der Austausch mit einer Fachkraft Teil des Beratungsprozesses wird.

 

Der Kreis Segeberg hat die Tagespflegepersonen in den vergangenen Monaten gezielt zu diesen Fragestellungen der Kindeswohlgefährdung geschult und sie verpflichtet sich bei offenen Fragen an die Fachberatungsstellen oder den Allgemeinen Sozialen Dienst zu wenden.