Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung der Kindertagespflege

 

Kindertagespflege ist eine gesetztlich anerkannte Betreuungsform, für die vom Zuschüsse beim Kreis Segeberg beantragt werden können. Die Elternbeiträge sind den Beiträgen in einer Kindertagesstätte gleichgestellt und betragen pro Betreuungsstunden für die Kinder unter drei Jahren € 7,21 und für Kinder über drei Jahren € 5,80. Um Ihren individuellen Elternbeitrag zu errechnen, multiplizieren Sie bitte die Beträge mit der wöchentlichen Betreuungszeit. Das Ergebnis ist der Monatsbeitrag.

 

Eltern können sowohl einkommensabhängige als auch einkommensunabhängige Förderungen beantragen.

 

Einkommensabhängige Förderung

Eltern mit einem geringen Einkommen können eine Befreiung vom Elternbeitrag bis zu 100 % erhalten.  Für die Berechnung der möglichen Ermäßigung ist das örtliche Sozialamt zuständig. Eltern, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kindergeldzuschuss beziehen, werden vom Elternbeitrag befreit.

Einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung

Eltern, die mehrere Kinder in der Betreuung einer Kindertagespflegestelle oder einer Kindertagesstätte haben, erhalten Ermäßigungen.  Für das zweite beitragspflichtige Kind ermäßigt der Kreis Segeberg den Kostenbeitrag um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind werden die Eltern zu 100 % vom Kostenbeitrag befreit. 

 

Alle akutellen Formulare des Kreises Segeberg können über folgenden Link aufgerufen werden:

 

https://www.segeberg.de/F%C3%BCr-Familien/Soziales-Jugend-Bildung/Kindertagesbetreuung/

 

Ferner gibt es die Möglichkeit Anträge auch Online zu stellen. Über den folgendenen Link kommen Sie auf die Startseite des Antrages.

 

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Kitapflege