Vorraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Grundqualifikationskurs:
- Hauptschulabschluss oder höherer Schulabschluss
- Lebensalter von mindestens 21 Jahren
- Ausreichend Deutschkenntnisse, um sich zu verständigen und dem Unterricht im Qualifikationskurs folgen zu können
- In einem Gespräch mit einem / einer Mitarbeiter_in über ihre persönliche Perspektive in der Kindertagespflege gesprochen haben.
- Erzieher_innen und andere pädagogische Fachkräfte können gem. des Ergänzungscurriculum des Deutschen Jugendinstitutes die Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 80 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis als Tagespflegeperson
- Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs für Kindertagespflege
- Abgeschlossene Ausbildung in einem pädagogischen Beruf mit der Bereitschaft die notwendigen Weiterbildungsstunden in einem Grundqualifikationskurs zu absolvieren.
- Die persönliche Eignung wird in verschiedenen Gesprächen mit der / dem Fachberater_in für Kindertagespflege festgestellt.
- Bei einem Hausbesuch werden die Räumlichkeiten der Kindertagespflegestelle geprüft.
- Vorlage des Führungszeugnissen und einer ärztlichen Stellungnahme. Beides sollte keine Hinweise auf fehlende Eignung aufzuzeigen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
In der folgenden PDF-Datein können sie die genauen Schritte für die Anmeldung der Grundqualifikation und der Anerkennung als Tagespflegeperson noch einmal nachlesen: