Neues Abrechnungsverfahren
Zum 1.8.2011 wird sich die Richtlinie des Kreises in Bezug auf das Abrechnungsverfahren des Kreises verändern. Grundlage ist ein Beschluss des Kreistages.
Um sicher zu stellen, dass die Tagespflegepersonen regelmäßig ihr entsprechendes Betreuungsentgelt bekommen, wird das Auszahlungsverfahren des Kreises jetzt auch für Eltern die ihren Bedarf durch Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstige pädagogische Gründe nachweisen, übernommen.
Wenn die Eltern einen Antrag auf Zahlung des Tagespflegegeldes stellen, erhält die Tagesmutter ihr Geld vom Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg stellt den Eltern dann eine Rechnung über die Betreuungskosten aus. Die Eltern zahlen die Betreuungskostenan dann an den Kreis Segeberg.
[Neue Richtlinie des Kreises zum 1.8.2011]
[Merkblatt für die Kindertagespflegeperson zur Richtlinie des Kreises]
[Anschreiben von Herrn Schernau zum Abrechnungsverfahren Juli 2011]
Anträge neues Abrechnungsverfahren
Eltern ohne Förderungsmöglichkeit durch die Sozialstaffel
Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]
[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]
[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]
Eltern mit einkommensabhängiger Förderung
Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]
[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]
[Verlängerungsantrag für einkommensabhänigige Förderung]
[Hinweise für die Gewährung eines einkommensabhängigen Zuschusses in der Kindertagespflege]
[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]
Eltern mit Förderung im Rahmen der Geschwisterermäßigung
Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]
[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]
[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]