Neues Abrechnungsverfahren

Zum 1.8.2011 wird sich die Richtlinie des Kreises in Bezug auf das Abrechnungsverfahren des Kreises verändern. Grundlage ist ein Beschluss des Kreistages.

 

Um sicher zu stellen, dass die Tagespflegepersonen regelmäßig ihr entsprechendes Betreuungsentgelt bekommen, wird das Auszahlungsverfahren des Kreises jetzt auch für Eltern die ihren Bedarf durch Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstige pädagogische Gründe nachweisen, übernommen.

 

Wenn die Eltern einen Antrag auf Zahlung des Tagespflegegeldes stellen, erhält die Tagesmutter ihr Geld vom Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg stellt den Eltern dann eine Rechnung über die Betreuungskosten aus. Die Eltern zahlen die Betreuungskostenan dann an den Kreis Segeberg.

 

[Neue Richtlinie des Kreises zum 1.8.2011]

 

[Merkblatt für die Kindertagespflegeperson zur Richtlinie des Kreises]

 

[Anschreiben von Herrn Schernau zum Abrechnungsverfahren Juli 2011]

 

 

Anträge neues Abrechnungsverfahren

 

Eltern ohne Förderungsmöglichkeit durch die Sozialstaffel

 

Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]

 

[Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespfleges gem § 23 SGB VIII an die Tagespflegeperson]

 

[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]

 

[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]

 

Eltern mit einkommensabhängiger Förderung

 

Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]

 

[Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege gem § 90 SGB VIII]

 

[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]

 

[Verlängerungsantrag für einkommensabhänigige Förderung]

 

[Hinweise für die Gewährung eines einkommensabhängigen Zuschusses in der Kindertagespflege]

 

[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]

 

 

Eltern mit Förderung im Rahmen der Geschwisterermäßigung

 

Bestätigung des Betreuungsverhältnisses durch die Tagespflegeperson]

 

[Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung zur Reduzierung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege

 

[Arbeitszeitbescheinigung für die Eltern I]

 

[Merkblatt zur Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege]